Tätigkeitsbereich

Design

Gutes Design muss vor Nachahmern geschützt werden.
Schwarz & Partner erarbeitet mit Ihnen Schutzstrategien und registriert für Sie Designs auf nationaler und internationaler Ebene.

 

Unsere Arbeit für Sie

Ein Design, das neu ist und Eigenart aufweist, kann auf Antrag als Geschmacksmuster geschützt werden. Damit wird dem Inhaber das ausschließliche Recht zur Benutzung der ästhetischen Gestaltung (Design, Farbe, Form) eines Gegenstands oder einer Fläche (z.B. Stoff- oder Tapetenmuster) gegeben.

Neben nationalen und internationalen Musterschutzrechten gibt es das Gemeinschaftsgeschmacksmuster als einheitliches und kostengünstiges Schutzrecht für sämtliche Länder der Europäischen Union.

Wir unterstützen Sie bei der Registrierung nationaler und internationaler Geschmacksmuster.

Unsere Leistungen

  • Designanmeldungen
  • Löschungsverfahren
  • Durchführung und Auswertung von Design­recherchen
  • Unterstützung und Gutachten in Designrechtsverletzungs­prozessen
  • Lizenzverträge